Betriebs- und Personalräte
Anmeldungen bitte an info@arbeitundleben-bhv.de oder 0471 / 922 31 – 0
| Titel | Datum | Ort | Referent*in | Nr. |
|---|---|---|---|---|
| BR 1 –Einführung, Auffrischung und Überblick | Mo. 02.09.-04.09.2026 | Romantikhotel Bösehof | RA Regina Schmidt, RA Sven Thora | 26-03-086 |
| BR 1 –Einführung, Auffrischung und Überblick | Mi. 14.09.–18.09.2026 | Romantikhotel Bösehof | RA Günter Brauner | 26-03-055 |
| JAV-Wahl 2026 – Wahlvorstandsschulung nach BetrVG | Mi. 23.09.2026 | Gewerkschaftshaus Bremerhaven | Melanie Rosenwirth | 26-03-089 |
| Arbeitszeit- Spezielles Wissen für Betriebsräte | Mo. 28.09.-02.10.2026 | Romantikhotel Bösehof | RA Günter Brauner | 26-03-056 |
| Arbeitsrecht I | Mo. 16.11.-20.11.2026 | Romantikhotel Bösehof | RA Günter Brauner | 26-03-057 |
| Dieses Grundlagenseminar dient sowohl als Einstieg in die Betriebsratsarbeit für neu gewählte Betriebsrät:innen oder Nachrücker:innen, als auch als Auffrischung für Wiedergewählte oder Ersatzmitglieder. Das Seminar bildet den Start für den systematische Aufbau der eigenen Qualifizierung in der Betriebsratsarbeit. Es liefert die Basis für das umfassende Aufgabenfeld der Interessenvertretung und ist so aufgebaut, dass anschließend die Grundlagenseminare BR 2, BR 3 und BR 4 besucht werden können. Auch für die Teilnahme an den speziellen Aufbauseminaren schafft das Seminar BR 1 eine entsprechende Grundlage. Schwerpunkte: – Grundbegriffe des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) – Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates – Geschäftsführung des Betriebsrates – Einführung in die Mitbestimmung des Betriebsrates in sozialen und personellen Angelegenheiten |
| Der Betriebsrat hat die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze zu überwachen…!? – Das kann besser, wer sie kennt! – Eine Einführung in die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für Betriebsräte |
| Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen überwachen – leichter gesagt als getan. Die Betriebsräte können diese Aufgabe nur im Interesse der Beschäftigten erfüllen, wenn sie auch Kenntnisse über den Inhalt der entsprechenden Bestimmungen haben. Da sich viele gesetzliche Regelungen immer wieder ändern, muss der Wissensstand auf dem Laufenden gehalten werden. Gerade bei der Wahrnehmung seiner Mitbestimmungsrechte ist der Betriebsrat auf Kenntnisse im Individualrecht angewiesen. Wenn Betriebsvereinbarungen (z.B. bei Handygebrauch, Arztbesuche, Arbeitszeitmodelle, Mehrarbeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung) abgeschlossen werden sollen, ist immer die Vereinbarkeit mit den Gesetzen und Tarifverträgen zu prüfen. Rechtsprinzipien bei der Anwendung von Gesetzen, Verordnungen und Tarifverträgen u.a.Betriebsverfassungsrechtlicher Überwachungsauftrag des BetriebsratsUnterstützung der Mitbestimmungsrechte durch das IndividualarbeitsrechtVerzahnung von individuellem und kollektivem ArbeitsrechtVerhältnis der Betriebsvereinbarungen zu den Gesetzen und TarifverträgenÖffnungsklauseln in den Gesetzen und Tarifverträgen für betriebliche RegelungenFlexibilisierung der Arbeitszeit und MitbestimmungModerne Arbeitsformen, flexible Arbeitszeiten und Mitbestimmungs- und Regulierungsmöglichkeiten durch den Betriebsrat |
| Die Wahlen zu den Jugend- und Ausbildungsvertretungen (JAV) finden wieder 2026 im Zeitraum vom Oktober bis November statt. Aber was muss eigentlich alles beachtet werden, um eine rechtssichere Wahl vorzubereiten und durchzuführen? In diesem Tagesseminar klären wir diese und weitere Fragen mit euch, stellen erste Materialien, Checklisten und Vorlagen zu eurer Unterstützung vor und stehen auch für spezielle Rechtsfragen zur Verfügung. Die Änderungen des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes werden dabei berücksichtigt: Wahlvorbereitung: Wahlvorstand bestellen Aufgaben des Wahlvorstands (z.B. Fristen, Listen, Wahlausschreiben usw.) Rechtsstellung (Kündigungsschutz) Wahlverfahren und Größe der JAV festlegen Wahlberechtigung feststellen: aktives und passives Wahlrecht Wahldurchführung: Wahlgang und Stimmabgabe (Briefwahl) Feststellung der Wahlergebnisse und Dokumentation Wahlanfechtung konstituierende Sitzung der neuen JAV |
Der Betriebsrat im Spannungsfeld des EU- und nationalen Arbeitszeitrechts – Beteiligung und Mitbestimmung bei betrieblichen Regelungen der Arbeitszeit
Die Arbeitszeit in den Betrieben wird hauptsächlich durch die EU-Richtlinie zur Arbeitszeit und dem nationalen Arbeitszeitgesetz geregelt und bestimmt. Nach dem EU-Recht ist die Arbeitszeit als Mittel des Gesundheitsschutzes anzusehen. Wirtschaftliche Interessen der Unternehmen haben dahinter zurückzutreten. Um das zu kontrollieren und einzuhalten hat der EuGH entschieden, dass Beginn, Ende und Pausen der Arbeitszeit zwingend für alle Beschäftigten erfasst und aufgezeichnet werden müssen. Das BAG verweist darauf, dass die Arbeitgeber auch nach dem ArbSchG zur Aufzeichnung verpflichtet sind. Das BetrVG sieht im § 87 eine umfassende Beteiligung des Betriebsrats bei Regelungen über die Arbeitszeit vor. Die Verarbeitung des zur Verfügung stehenden Arbeitsvolumen geschieht durch personellen Einsatz, wie Vollzeit, Teilzeit, Arbeit auf Abruf, Befristung, Ruf- oder Arbeitsbereitschaft, etc. und durch Formen der Ableistung der Arbeit, wie Schichtarbeit, Überstunden, Nachtarbeit, geringfügige Arbeit, Vertrauensarbeit, mobile Arbeit, Homeoffice, etc. Um die Arbeit noch flexibler zu machen, soll die Arbeitszeit gesetzlich neu organisiert werden. Ein erster Entwurf der Bundesregierung liegt nun vor.
Das Seminar wird sich mit den bestehenden Arbeitszeitregelungen auseinandersetzen und hinterfragen, ob die von den Unternehmen geforderten Änderungen, wie Wochenarbeitszeit statt 8-Stunden-Tag, eine andere Definition des Arbeitnehmerbegriffs und des Gesundheitsschutzes, die Durchlöcherung der Ruhezeiten für Arbeitskurzeinsätze überhaupt notwendig sind und wer dabei gewinnt und verliert.
– Welche gesetzlichen und tariflichen Vorschriften gibt es zur Arbeitszeit?
– Auf welcher Grundlage wurden die geltenden Bestimmungen zur Arbeitszeit geschaffen und gestaltet?
– Welche Rolle spielt der Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeit?
– Wie sind die bestehenden und die gewünschten Arbeitszeitmodelle mit den geltenden gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zu vereinbaren?
– Welche Handlungsspielräume haben Betriebsräte bei der Gestaltung der Arbeitszeit in den Betrieben?
– Welche Anforderungen stellen sich an die zukünftigen Arbeitszeitregelungen in den Betrieben und an die Mitbestimmung der Betriebsräte?
– Welchen Einfluss darf/soll die digitale Entwicklung in den Betrieben (KI-Einsatz) auf die Rahmenbedingungen der Arbeitszeit haben?
– Welche Erwartungen haben die Beschäftigten und ihre Interessenvertretungen an zukünftige Arbeitszeitmodelle?
