Betriebs- und Personalräte

Anmeldungen bitte an info@arbeitundleben-bhv.de oder 0471 / 922 31 – 0 

TitelDatumOrtReferent*inNr.
BR 1Einführung, Auffrischung und ÜberblickMo. 18.05.-22.05.2026Romantikhotel BösehofRA Günter Brauner26-03-050
BR 1 kompakt-Einführung, Auffrischung und ÜberblickMo. 22.06.-24.06.2026Romantikhotel BösehofRA Regina Schmidt
RA Sven Thora
26-03-081
BR 1Einführung, Auffrischung und ÜberblickMo. 14.09.–18.09.2026Romantikhotel BösehofRA Günter Brauner26-03-055
Arbeitsrecht IMo. 16.11.-20.11.2026Romantikhotel BösehofRA Günter Brauner26-03-057

Dieses Grundlagenseminar dient sowohl als Einstieg in die Betriebsratsarbeit für neu gewählte Betriebsrät:innen oder Nachrücker:innen, als auch als Auffrischung für Wiedergewählte oder Ersatzmitglieder. Das Seminar bildet den Start für den systematische Aufbau der eigenen Qualifizierung in der Betriebsratsarbeit. Es liefert die Basis für das umfassende Aufgabenfeld der Interessenvertretung und ist so aufgebaut, dass anschließend die Grundlagenseminare BR 2, BR 3 und BR 4 besucht werden können. Auch für die Teilnahme an den speziellen Aufbauseminaren schafft das Seminar BR 1 eine entsprechende Grundlage.   Schwerpunkte: – Grundbegriffe des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) – Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates – Geschäftsführung des Betriebsrates – Einführung in die Mitbestimmung des Betriebsrates in sozialen und personellen Angelegenheiten  
Der Betriebsrat hat die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze zu überwachen…!? – Das kann besser, wer sie kennt! – Eine Einführung in die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für Betriebsräte  
Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen überwachen – leichter gesagt als getan. Die Betriebsräte können diese Aufgabe nur im Interesse der Beschäftigten erfüllen, wenn sie auch Kenntnisse über den Inhalt der entsprechenden Bestimmungen haben. Da sich viele gesetzliche Regelungen immer wieder ändern, muss der Wissensstand auf dem Laufenden gehalten werden. Gerade bei der Wahrnehmung seiner Mitbestimmungsrechte ist der Betriebsrat auf Kenntnisse im Individualrecht angewiesen. Wenn Betriebsvereinbarungen (z.B. bei Handygebrauch, Arztbesuche, Arbeitszeitmodelle, Mehrarbeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung) abgeschlossen werden sollen, ist immer die Vereinbarkeit mit den Gesetzen und Tarifverträgen zu prüfen.   Rechtsprinzipien bei der Anwendung von Gesetzen, Verordnungen und Tarifverträgen u.a.Betriebsverfassungsrechtlicher Überwachungsauftrag des BetriebsratsUnterstützung der Mitbestimmungsrechte durch das IndividualarbeitsrechtVerzahnung von individuellem und kollektivem ArbeitsrechtVerhältnis der Betriebsvereinbarungen zu den Gesetzen und TarifverträgenÖffnungsklauseln in den Gesetzen und Tarifverträgen für betriebliche RegelungenFlexibilisierung der Arbeitszeit und MitbestimmungModerne Arbeitsformen, flexible Arbeitszeiten und Mitbestimmungs- und Regulierungsmöglichkeiten durch den Betriebsrat