Betriebs- und Personalräte

Anmeldungen bitte an info@arbeitundleben-bhv.de oder 0471 / 922 31 – 0 

TitelDatumOrtReferent*inNr.
Arbeitsrecht 3Mo. 25.08. – Fr. 29.08.2025Romantik Hotel Bösehof,
Bad Bederkesa
RA Günter Brauner25-03-096
Arbeitsrecht 3Mo. 15.09. – Fr. 20.09.2025Romantik Hotel Bösehof,
Bad Bederkesa
RA Günter Brauner25-03-098
Grundlagen der Personalratsarbeit Teil IIIMi. 17.09. – Fr. 19.09.2025N.N.RA Regina Schmidt
RA Sven Thora
25-03-086
Grundlagen der Personalratsarbeit Teil IIMi. 12.11. – Fr. 14.11.2025N.N.RA Regina Schmidt
RA Sven Thora
25-03-081
Wahlvorstandsschulung BetrVG – normales WahlverfahrenDi. 18.11.2025Nordsee Hotel, BremerhavenRA Günter Brauner25-03-074
Wahlvorstandsschulung BetrVG – Vereinfachtes WahlverfahrenDo. 20.11.2025Nordsee Hotel, BremerhavenRA Günter Brauner25-03-075
Wahlvorstandsschulung BetrVG – normales WahlverfahrenDo. 04.12.2025Nordsee Hotel, BremerhavenRA Sven Thora25-03-071
Wahlvorstandsschulung BetrVG – Vereinfachtes WahlverfahrenDo. 11.12.2025Nordsee Hotel, BremerhavenRA Regina Schmidt25-03-072

Die betrieblichen Rahmen- und Arbeitsbedingungen sind nicht zuletzt durch die „Transformation“ und digitale Entwicklung (speziell der KI) in ständiger Bewegung und Veränderung. In vielen Fällen hat der Betriebsrat durch das BetrVG Beteiligungs-, Informations- und Mitbestimmungsrechte. Aber auch durch das individuelle und kollektive Arbeitsrecht werden dem Betriebsrat entsprechende Rechte zugewiesen. Neben den Überwachungspflichten hat der Betriebsrat bei Eingriffen in die Rechts- und Persönlichkeitssphäre der Beschäftigten auch Handlungspflichten. Um die Möglichkeiten der arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu erkennen, die bei den Veränderungstatbeständen betroffen sind und inwieweit sie Handlungsspielräume für die Betriebsräte eröffnen, dafür sollen Strategien und Lösungswege gesucht werden.

In diesem Seminar soll es genau darum gehen:
• Wie werden betriebliche Veränderungen den allgemeinen Rechten zugeordnet?
• Welche Handlungspflichten und –rechte werden dem Betriebsrat arbeitsrechtlich zugewiesen?
• Wie können die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften in die Beteiligung des Betriebsrats einbezogen werden?
• Mit welchen Institutionen und Behörden kann bzw. muss der Betriebsrat zusammenarbeiten?
• Welche verfahrensrechtlichen Möglichkeiten hat der Betriebsrat bei gesetzlichen Rechten außerhalb des BetrVG?
• Welcher Art Vereinbarungen sind für den Betriebsrat möglich, um die Beschäftigten vor negativen Auswirkungen der Veränderungen zu schützen?

Betriebliche Beispiele der teilnehmenden Interessenvertretungen fließen in die Themenbearbeitung ein. Aktuelle Rechtsprechung zu betrieblichen Sachverhalten werden die Seminarinhalte ergänzen.

Um wirksame Personalratsarbeit leisten zu können, sind für alle Mitglieder des Personalrats Kenntnisse erforderlich, wie die Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten in sozialen und organisatorischen Angelegenheiten unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage und der aktuellen Rechtsprechung angewendet und durchgesetzt werden können.

Die Inhalte des Seminars sind u.a.:
• Vertiefung der Mitbestimmungsrechte in sozialen und organisatorischen Angelegenheiten
• Initiativrechte und Ihre Durchsetzung in sozialen und organisatorischen Angelegenheiten
• Dienstvereinbarungen, Inhalt, Reichweite, Zuständigkeit     
• Einigungsstellenverfahren
• Ablauf des Verwaltungsgerichtsverfahrens zur Durchsetzung der Rechte des Personalrats
• Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Personalvertretungsrecht sowie zum SGB IX und Landesgleichstellungsgesetz
• Öffentlichkeitsarbeit im Spannungsfeld zur Schweigepflicht und Datenschutz

Freistellung und Kostenübernahme sind gem. §§ 39Abs.5 i.V.m. § 41 Abs.1 BremPersVG geltend zu machen.

Die Schulung ist auch für Frauen-und Gleichstellungsbeauftragte gem. §15 Abs.4 i.V.m §14Abs.1 LGG geeignet.

In diesem Seminar werden weitere Grundlagen hinsichtlich der Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte im BremPersVG vermittelt, die jedes PR-Mitglied benötigt, um die Interessen der Beschäftigten zu vertreten.
Insbesondere vor dem Hintergrund der Änderungen des BremPersVG, welche am 20.12.2024 in Kraft traten sollen die Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten erörtert werden.

Seminarinhalte:
• Stellenausschreibungen
• Bewerbungsverfahren, Fragerecht des PR
• Informationsansprüche, Umfang und Durchsetzung
• Einstellung, Umsetzung, Versetzung und Abordnung
• Abmahnung und Kündigung aus personalrätlicher Sicht
• Zustimmungsverweigerungsgründe
• Initiativrechte
• Einigungsstellen in pers. Angelegenheiten nach Änderung des BremPersVG
• Personalplanung
• Zusammenarbeit und Zuständigkeiten in pers. Angelegenheiten mit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, dem GPR, der SBV und der JAV

Freistellung und Kostenübernahme sind gem. §§ 39Abs.5 i.V.m. § 41 Abs.1 BremPersVG geltend zu machen.

Die Schulung ist auch für Frauen-und Gleichstellungsbeauftragte gem. §15 Abs.4 i.V.m §14Abs.1 LGG geeignet.

Die Betriebsratswahlen 2026 werden im Zeitraum vom 1. März bis 31. Mai stattfinden und vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Der Wahlvorstand legt durch sachkundige und sorgfältige Arbeit die Grundsteine für eine erfolgreiche Arbeit der Interessenvertretung im Betrieb. Das Seminar informiert unter Zugrundelegung ausführlicher Unterlagen und Checklisten über Aufgaben des Wahlvorstands und die Details der Wahldurchführung. Es werden Grundlagen vermittelt, um die Wahl nach einem exakten Zeitplan durchzuführen und Fehler zu vermeiden. U.a. wird das Wahlverfahren detailliert erläutert und mit Fallbeispielen und konkreten Übungen vertiefend dargestellt. Erste Materialien für die Unterstützung der Betriebsratswahlen werden vorgestellt. Den TeilnehmerInnen werden Kenntnisse vermittelt, mit denen die Betriebsratswahl ordnungsgemäß vorbereitet und durchgeführt werden kann. Mit diesem Seminar, das die Änderungen des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes bereits berücksichtigt, legen Sie den Grundstein für eine erfolgreiche und unanfechtbare BR-Wahl.

Seminarinhalte:
• Bestellung des Wahlvorstands durch den Betriebsrat
• Rechtsstellung der Wahlvorstandsmitglieder
• Allgemeine Aufgaben des Wahlvorstandes
• Erstellung der Wählerlisten
• Einleitung der Wahl durch Erlass des Wahlausschreibens
• Notwendiger Inhalt des Wahlausschreibens
• Prüfung von Einsprüchen gegen die Wählerliste
• Einreichung, Prüfung und Bekanntgabe eingegangener Wahlvorschläge
• Wahlgang und Stimmabgabe
• Feststellung der Wahlergebnisse
• Störung der Wahl / Befugnisse des Wahlvorstands
• Anfechtung der Betriebsratswahl

Die Betriebsratswahlen 2026 werden im Zeitraum vom 1. März bis 31. Mai stattfinden und vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Der Wahlvorstand legt durch sachkundige und sorgfältige Arbeit die Grundsteine für eine erfolgreiche Arbeit der Interessenvertretung im Betrieb. Das Seminar informiert unter Zugrundelegung ausführlicher Unterlagen und Checklisten über Aufgaben des Wahlvorstands und die Details der Wahldurchführung. Es werden Grundlagen vermittelt, um die Wahl nach einem exakten Zeitplan durchzuführen und Fehler zu vermeiden. U.a. wird das Wahlverfahren detailliert erläutert und mit Fallbeispielen und konkreten Übungen vertiefend dargestellt. Erste Materialien für die Unterstützung der Betriebsratswahlen werden vorgestellt. Den TeilnehmerInnen werden Kenntnisse vermittelt, mit denen die Betriebsratswahl ordnungsgemäß vorbereitet und durchgeführt werden kann. Mit diesem Seminar, das die Änderungen des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes bereits berücksichtigt, legen Sie den Grundstein für eine erfolgreiche und unanfechtbare BR-Wahl.

Seminarinhalte:
• Bestellung des Wahlvorstands durch den Betriebsrat
• Rechtsstellung der Wahlvorstandsmitglieder
• Allgemeine Aufgaben des Wahlvorstandes
• Erstellung der Wählerlisten
• Einleitung der Wahl durch Erlass des Wahlausschreibens
• Notwendiger Inhalt des Wahlausschreibens
• Prüfung von Einsprüchen gegen die Wählerliste
• Einreichung, Prüfung und Bekanntgabe eingegangener Wahlvorschläge
• Wahlgang und Stimmabgabe
• Feststellung der Wahlergebnisse
• Störung der Wahl / Befugnisse des Wahlvorstands
• Anfechtung der Betriebsratswahl