Betriebs- und Personalräte

Anmeldungen bitte an info@arbeitundleben-bhv.de oder 0471 / 922 31 – 0 

TitelDatumOrtReferent*inNr.
Arbeitsrecht 1Mo. 16.11.-20.11.2026Romantikhotel Bösehof
Bad Bederkesa
RA Günter Brauner26.03.057
BR1Mi. 13.01.-15.01.2027Hotel Butjadinger Tor- NordenhamRA Sven Thora, RA Regina Schmidt27.03.068
BR1Mo. 25.01.-29.01.2027Romantikhotel Bösehof
Bad Bederkesa
RA Günter Brauner27.03.046
BR2Mi. 03.02.-05.02.2027Romantikhotel Bösehof
Bad Bederkesa
RA Sven Thora, RA Regina Schmidt27.03.069
BR1Mo. 01.03.-03.03.2027Nordseehotel Fischereihafen BremerhavenRA Lars Giesen, RA Florian Matschke27.03.073
BR2Mo. 08.03.-12.03.2027Romantikhotel Bösehof
Bad Bederkesa
RA Günter Brauner27.03.048
Betriebsversammlung 1Do. 11.03.2027Nordseehotel Fischereihafen BremerhavenRA Lars Giesen, RA Florian Matschke27.03.056
BR2Mi. 14.04.-16.04.2027Romantikhotel Bösehof
Bad Bederkesa
RA Sven Thora, RA Regina Schmidt27.03.070
Arbeitsrecht 1Mo. 19.04.-21.04.2027Nordseehotel Fischereihafen BremerhavenRA Lars Giesen, RA Florian Matschke27.03.074
BR3Mi. 09.06.-11.06.2027Romantikhotel Bösehof
Bad Bederkesa
RA Sven Thora, RA Regina Schmidt27.03.071
Betriebsversammlung 2Do. 17.06.2027Nordseehotel Fischereihafen BremerhavenPetra Simonowsky27.03.059
BR2Mo. 30.8.-01.09.2027Nordseehotel Fischereihafen BremerhavenRA Lars Giesen, RA Florian Matschke27.03.075
Arbeitsrecht 2Mo. 13.09.-17.09.2027Romantikhotel Bösehof
Bad Bederkesa
RA Günter Brauner27.03.049
Betriebsversammlung 3Do. 23.09.2027Nordseehotel Fischereihafen BremerhavenPetra Simonowsky27.03.061
Arbeitsrecht 2Mo. 22.11.-24.11.2027Nordseehotel Fischereihafen BremerhavenRA Lars Giesen, RA Florian Matschke27.03.076
Betriebsversammlung 4Do. 09.12.2027Nordseehotel Fischereihafen BremerhavenPetra Simonowsky27.03.065
Der Betriebsrat hat die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze zu überwachen…!? – Das kann besser, wer sie kennt! – Eine Einführung in die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für Betriebsräte  
Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen überwachen – leichter gesagt als getan. Die Betriebsräte können diese Aufgabe nur im Interesse der Beschäftigten erfüllen, wenn sie auch Kenntnisse über den Inhalt der entsprechenden Bestimmungen haben. Da sich viele gesetzliche Regelungen immer wieder ändern, muss der Wissensstand auf dem Laufenden gehalten werden. Gerade bei der Wahrnehmung seiner Mitbestimmungsrechte ist der Betriebsrat auf Kenntnisse im Individualrecht angewiesen. Wenn Betriebsvereinbarungen (z.B. bei Handygebrauch, Arztbesuche, Arbeitszeitmodelle, Mehrarbeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung) abgeschlossen werden sollen, ist immer die Vereinbarkeit mit den Gesetzen und Tarifverträgen zu prüfen.   Rechtsprinzipien bei der Anwendung von Gesetzen, Verordnungen und Tarifverträgen u.a.Betriebsverfassungsrechtlicher Überwachungsauftrag des BetriebsratsUnterstützung der Mitbestimmungsrechte durch das IndividualarbeitsrechtVerzahnung von individuellem und kollektivem ArbeitsrechtVerhältnis der Betriebsvereinbarungen zu den Gesetzen und TarifverträgenÖffnungsklauseln in den Gesetzen und Tarifverträgen für betriebliche RegelungenFlexibilisierung der Arbeitszeit und MitbestimmungModerne Arbeitsformen, flexible Arbeitszeiten und Mitbestimmungs- und Regulierungsmöglichkeiten durch den Betriebsrat

Die Auswirkung des europäischen Arbeitsrechts auf die nationale Gesetzgebung – Eine Einführung in die arbeitsrechtlichen Bestimmungen der EU und was für Betriebsräte wichtig ist

Das nationale Arbeitsrecht wird in über 80 Prozent der Fälle von EU-Vorschriften bestimmt. Ob in den Bereichen Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitnehmerüberlassung, Gleichbehandlung, Befristungen, Gesundheitsschutz, Information der Beschäftigten, Datenschutz, europäische Gremien, alle nationalen Gesetze und Vorschriften haben sich an den Richtlinien und Verordnungen der EU zu orientieren. Wenn die Umsetzung in Deutschland nicht ordnungsgemäß geschieht, dann gibt „blaue Briefe“ aus Brüssel und empfindliche Strafen drohen. Es kann aber auch passieren, dass der EuGH die nationale Gesetzgebung oder Rechtsprechung korrigiert, wie zuletzt in den Bereichen Urlaub und Arbeitszeit geschehen. Auch Betriebsräte haben sich z.B. bei Betriebsvereinbarungen (z.B. über Arbeitszeitmodelle, Mehrarbeit, Urlaub,) am EU-Recht zu orientieren. Es ist auch immer die Vereinbarkeit mit den Gesetzen und Tarifverträgen zu prüfen. Bei Verstoß mit höherrangigem Recht ist Unwirksamkeit gegeben.

Welche Rechtsnormen der EU gelten für das Arbeitsrecht und wie entstehen sie?
Hat der Betriebsrat nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG auch das EU-Recht zu überwachen?
Welche Auswirkungen haben EuGH-Urteile auf bestehende Betriebsvereinbarungen?
Was kann der Betriebsrat aus den EU-Regelungen für seine Arbeit ableiten?
Wie können europäische Informationsrechte durchgesetzt werden?
Was ist, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen gegen EU-Recht verstoßen?
Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat zur Durchsetzung von EU-Rechten?
Welche Gremien in der EU gibt es zur Unterstützung der Mitbestimmung des Betriebsrats?

Einführung, Auffrischung und Überblick
Dieses Grundlagenseminar dient sowohl als Einstieg in die Betriebsratsarbeit für neu gewählte Betriebsrät:innen oder Nachrücker:innen, als auch als Auffrischung für Wiedergewählte oder Ersatzmitglieder. Das Seminar bildet den Start für den systematische Aufbau der eigenen Qualifizierung in der Betriebsratsarbeit. Es liefert die Basis für das umfassende Aufgabenfeld der Interessenvertretung und ist so aufgebaut, dass anschließend die Grundlagenseminare BR 2, BR 3 und BR 4 besucht werden können. Auch für die Teilnahme an den speziellen Aufbauseminaren schafft das Seminar BR 1 eine entsprechende Grundlage.  
Schwerpunkte:
Grundbegriffe des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) – Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates – Geschäftsführung des Betriebsrates – Einführung in die Mitbestimmung des Betriebsrates in sozialen und personellen Angelegenheiten

Dieses zweite Grundlagenseminar dient sowohl als Einstieg in die Betriebsratsarbeit für neu gewählte Betriebsrät:innen oder Nachrücker:innen, als auch als Auffrischung für Wiedergewählte oder Ersatzmitglieder. Die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten ist eine der Kernaufgaben des Betriebsrates. Dabei verlangt dieser mit direkten und vielfach individuellen Sonderfällen versehene Bereich von der Interessenvertretung ein erhebliches Maß an Kenntnissen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sowie zusammenhängender Rechtsbereiche. Der Schwerpunkt bei diesem Seminar liegt in der Behandlung personeller Angelegenheiten, über die der Betriebsrat mitbestimmt: z.B. bei der Personalplanung und Stellenausschreibung, bei personellen Einzelmaßnahmen und Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen sowie Kündigungen. Das Seminar zeigt anhand praktischer Fallbeispiele einen Überblick über das Spektrum der Beteiligungsrechte.
Schwerpunkte:
Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Angelegenheiten nach dem BetrVG
Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Personalplanung und Stellenausschreibung (§§ 92-93 BetrVG)
Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen (Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung und Kündigungen) (§§ 99-105 BetrVG)
Um diese Themen soll es u.a. in der Schulung gehen. Betriebliche Beispiele der Teilnehmer:innen fließen in die Themenbearbeitung ein. Aktuelle Rechtsprechung wird die Thematik ergänzen.
Überwachen, beteiligen, mitbestimmen – Soziale Kompetenzund Mitbestimmung des Betriebsrates
Die betrieblichen Strukturen unterliegen ständigen Innovations- und Veränderungsprozessen. Dadurch werden die sozialen Mitbestimmungsrechte z. B. bei der Arbeitszeit, Urlaubsplanung, Einführung technischer Einrichtungen, Lohnsysteme, Qualifizierung und den Fragen der betrieblichen Ordnung ständig berührt. Der Betriebsrat muss reagieren und ist ständigen Anforderungen ausgesetzt.
Schwerpunkte:
Interessenwahrnehmung des Betriebsrates im Bereich der sozialen Mitbestimmung
Zusammenarbeit mit Einbeziehung der BeschäftigtenKooperation mit der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft
Beteiligungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber, Verhandlungen und Durchsetzungsstrategien
Der Einsatz von Sachverständigen
Der Abschluss von Betriebsvereinbarungen

Betriebsversammlungen sind die zentrale Schnittstelle zwischen Betriebsrat und Belegschaft und ein wichtiges Instrument, um über die Arbeit und die Erfolge des Betriebsrats zu informieren und die Belegschaft in Prozesse und Diskussionen einzubeziehen. Gleichzeitig herrscht oft Unsicherheit, welche Themen für die Betriebsversammlung geeignet sind, wie in großen Gruppen diskutiert oder wie mit Konflikten und Störungen in der Betriebsversammlung umgegangen werden kann.

In den ab 2027 quartalsweise stattfindenden Tagesseminaren unterstützen wir Betriebsräte in verschiedenen Aspekten rund um die „gute Betriebsversammlung“.

1. Die gute Betriebsversammlung – rechtliche Rahmenbedingungen

In dem Auftaktseminar geht es um alle rechtlichen Rahmenbedingungen rund um die Betriebsversammlung nach dem Betriebsverfassungsgesetz sowie damit zusammenhängende relevante Urteile.

2. Die gute Betriebsversammlung – Themen finden; die Arbeit und Erfolge des Betriebsrates darstellen

Welche Themen eigenen sich für die Betriebsversammlung? Wie kann der Betriebsrat seine Arbeit und seine Erfolge der Belegschaft klar und strukturiert darstellen? Darum geht es in dem zweiten Tagesseminar zur „guten Betriebsversammlung.“

3. Die gute Betriebsversammlung – Großgruppenverfahren

Betriebsversammlungen sind große Gruppen. Wie können diese moderiert werden, wie einbezogen? Wie können Stimmungsbilder oder Eindrücke eingeholt werden? Was gibt es für Methoden und Ansätze, um aus einer Betriebsversammlung keinen Frontalunterricht zu machen? Das sind die Themen des dritten Tagesseminars zur „guten Betriebsversammlung.

4. Die gute Betriebsversammlung – Umgang mit Konflikten und Störungen

Konflikte und Störungen sind bei Betriebsversammlungen leider keine Seltenheit und führen häufig zu großen Verunsicherungen. Wie souverän damit umgegangen werden, darum geht es im vierten Tagesseminar zur „guten Betriebsversammlung“.  

Es steht den Teilnehmenden frei, ob sie an allen vier Veranstaltungen teilnehmen wollen, oder nur an einzelnen Tagesseminaren.