Arbeit und Leben

Arbeit und Leben

Teilnahmebedingungen und Hinweise

Teilnahmebeiträge

Die Beiträge für Jugendseminare und Weiterbildungen für junge Beschäftigte (bis 27 Jahre) entnehmen Sie bitte den jeweiligen Ausschreibungen oder erfragen diese ggf. beim Veranstalter.

Die An- und Abreise zum jeweiligen Veranstaltungsort wird von den TeilnehmerInnen selbst organisiert.


Teilnahmebedingungen

  1. Alle Jugendseminare und Weiterbildungen für junge Beschäftigte (bis 27 Jahre) finden nach den Richtlinien des Kinder- und Jugendplan der Bundesregierung (KJP) statt. Die TeilnehmerInnen verpflichten sich mit der Teilnahme, diese Richtlinien anzuerkennen.
  2. Absage durch den Veranstalter
    Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen aus bestimmten Gründen abzusagen oder zu verschieben (z. B. MindestteilnehmerInnenanzahl nicht erreicht; Ausfall der TeamerInnen; sonstige Störungen im Geschäftsbetrieb).
  3. Haftungsbeschränkung
    Arbeit und Leben übernimmt keine Haftung für Schadensersatzansprüche von TeilnehmerInnen aus Personen- und Sachschäden. Dasselbe gilt für Schadensersatzansprüche von Leistungsträgern (z. B. TeamerInnen, Bildungsstätten, Fuhrunternehmen). Alle Schäden sind grundsätzlich mit dem Verursacher zu regeln. Wir empfehlen den TeilnehmerInnen den Abschluss einer Reiserücktritts- und Haftpflichtversicherung sowie gegebenenfalls den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.
  4. Ausschluss von TeilnehmerInnen
    Die TeilnehmerInnen verpflichten sich, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung zu beachten und Anweisungen der Mitarbeitenden von Arbeit und Leben sowie deren Beauftragten zu folgen. TeilnehmerInnen an Veranstaltungen im In- und Ausland, die gegen gesetzliche Bestimmungen des (Gast-)Landes, gegen zwischenstaatliche Bestimmungen verstoßen oder durch ihre Handlungen für die anderen TeilnehmerInnen Gefahren oder Schäden verursachen bzw. die Seminardurchführung nachhaltig stören, können durch die Seminarleitung entschädigungslos von der weiteren Teilnahme am Seminar ausgeschlossen werden. Für alle verursachten Schäden haftet der / die fehlbare TeilnehmerIn. Die tatsächliche Dauer der Teilnahme wird in der Teilnahmebescheinigung vermerkt.
  5. DatenschutzPersönliche Daten werden von Arbeit und Leben ausschließlich zu Bildungsplanungs-, Verwaltungs- und Abrechnungszwecken gespeichert und an Kooperationspartner und Subventionsgeber zu Zwecken der Abrechnung und Bildungsplanung weitergegeben.
  6. SonstigeHinweise Die Teilnahme an den ausgeschriebenen Veranstaltungen ist an keinerlei Partei-, Gewerkschafts- oder Religionszugehörigkeit gebunden.

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