Wie jedes Jahr werden auch mit dem Jahr 2021 eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien in Kraft treten, die sich auf die Arbeit der Betriebsräte auswirken. Wegen der Corona-Krise sind 2020 viele Sonderbestimmungen in Kraft getreten. Dazu ist es wichtig zu wissen, ob die „Corona-Regelung“ noch gilt, verlängert wurde oder keine Wirkung mehr entfalten kann. Dies gilt besonders beim Gesundheitsschutz, der Arbeitszeit und der Kurzarbeit.
Aber auch sonst sind wieder Neuerungen zu beachten. Dazu gehören die jährlichen Anpassungen der Werte in der Sozialversicherung und Änderungen im Steuerrecht, die Auswirkungen auf die Einkommen der Beschäftigten haben. Der gesetzliche Mindestlohn und die Mindestlöhne in den Branchen sind gestiegen. Diese Regelungen haben Auswirkungen auf die Arbeitszeit der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse und der Midizone. Daneben wird es Änderungen im Arbeitsschutz und bei der Zeiterfassung, sowie zum Homeoffice und mobilen Arbeiten geben.
Auf europäischer Ebene sind Änderungen wirksam geworden die der Betriebsrat kennen sollte. Gleiches gilt für wichtige Entscheidungen der Gerichte im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts und hier speziell zur Zeiterfassung, Überstunden und Urlaub.Welche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sind neu oder haben sich verändert?
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