Neue Regeln im Betriebsverfassungsgesetz zur Betriebsratswahl
Hier finden Sie die Änderungen nach dem Berätemodernisierungsgesetz und der neuen Wahlordnung
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz –
Der Deutsche Bundesrat hat am 28. Mai 2021 das Betriebsrätemodernisierungsgesetz gebilligt. Das Gesetz sieht vor, die Wahl von Betriebsräten zu vereinfachen und die Rechte des Betriebsrats bei der Weiterbildung, dem Einsatz von künstlicher Intelligenz und bei mobiler Arbeit zu stärken. Das Gesetz trat am 18. Juni 2021 in Kraft. Am Diskurs um dieses Gesetz wird deutlich, dass es zwar gute Ansätze aber auch Vielzahl von Unklarheiten enthält. Gerade im Vorfeld der anstehenden Betriebsratswahlen halten wir es für ein wichtiges Thema, da es Erleichterungen des Wahlverfahrens zulässt und über eine Erweiterung des Kündigungsschutzes in Zusammenhang mit Betriebsratswahlen die Initiatoren einer Wahl besser schützt, worüber wir informieren wollen.